Das ZeHN spezialisiert sich auf die Pflege, Betreuung und Therapie von Menschen mit erworbenen schweren Schädel-Hirn-Verletzungen.
Ursachen für die Schädigung können sein:

Schweres Schädel-Hirn-Trauma

Sauerstoffmangel-Hirnschädigung

Neurologische Funktionsstörungen, z.B. MS, Hirntumor, Entzündungen am Gehirn, Chorea Huntington. Auch die Bewohner in den Rückbildungsphasen des apallischen Syndroms, Wachkoma genannt, zählen zur Zielgruppe der Einrichtung.
Wir streben an, die Bewohner nach Abschluss einer klinischen Rehabilitationsbehandlung aufzunehmen, wenn danach noch intensive Pflegebedürftigkeit besteht (Phase F der neurologischen Rehabilitation).
Wenn sich deutliche Entwicklungsschritte zeigen, kann ein weiterer Rehabilitationsaufenthalt veranlasst werden. Auch durch gezieltes Training lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten kann der Übergang in “Begleitendes Wohnen und Betreuen (Phase G)“ oder in eine ambulante Betreuung vorbereitet werden.
Aufnahme- und AusschlusskriterienVoraussetzungen für eine Aufnahme in unsere Wohnpflegeeinrichtung für Menschen mit schwerer oder schwerster neurologischer Schädigung in der Phase F sind:

Eine Erkrankung des ZNS und

orliegen der Pflegestufe II oder III

Störungen der Bewusstseinslage

Absaugungspflichtige Tracheostoma

Beaufsichtigungspflichtige Orientierungsstörung (Verwirrtheit)

Beaufsichtigungspflichtige Verhaltensstörung (mit Eigen- oder Fremdgefährdung)

Schwere Verständigungsstörung

Beaufsichtigungspflichtige Schluckstörung

Tetraplegie oder funktionell höchstgradige Tetraparese (Kraftgrad 0 -1)
In der Regel nicht aufgenommen werden können:

Menschen mit einem frühkindlichen Hirnschaden

Menschen mit einer primären Demenz

Kinder